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Mitgliederverwaltung

Mitgliedschaft

Neueintritt:

Möchten Sie oder ein Familienmitglied in unseren Verein neu eintreten, füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag aus, lassen Sie ihn ausdrucken, versehen ihn mit Ihrer Unterschrift und schicken ihn an den ESV Treuchtlingen 1883 e.V., Geschäftsstelle, Am Brühl 28, 91757 Treuchtlingen.

Änderung der persönlichen Daten:

Wenn Sie Änderungen zu Ihrer Anschrift, Bankverbindung oder Abteilungen haben, füllen Sie bitte das Formular Änderungsantrag aus, lassen Sie es ausdrucken, versehen es mit Ihrer Unterschrift und schicken es an den ESV Treuchtlingen 1883 e.V., Geschäftsstelle, Am Brühl 28, 91757 Treuchtlingen.

Kündigung der Mitgliedschaft:

Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft teilen Sie uns bitte schriftlich an den ESV Treuchtlingen 1883, Geschäftsstelle, Am Brühl 28, 91757 Treuchtlingen oder per Mail an finanzen@esv-treuchtlingen.de mit. Beachten Sie bitte hierbei, dass ein Austritt lt. Satzung nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich ist. Bitte geben Sie bei einem schriftlichen Kündigungsschreiben eine Mailadresse an, wenn Sie eine Bestätigung erhalten wollen, denn Kündigungsbestätigungen werden nur per Mail und nicht postalisch versendet.

Beiträge

Einzugstermine:

Bei jährlicher Zahlung: 15. Februar

Bei halbjährlicher Zahlung: 15. Februar und 15. August

Der Abteilungsbeitrag Tennis wird am 15. Mai eingezogen.

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Hinweise zur Beitragstabelle:

Die Beitragszahlen beziehen sich auf die Jahresbeiträge.

Falls ein Elternteil bereits Mitglied im Verein ist, reduziert sich der Grundbeitrag des Kindes / Jugendlichen um 50% (=Familienbeitrag bis zum 18. Lebensjahr)

Ehrenordnung

Der ESV Treuchtlingen 1883 e.V. ehrt Mitglieder für langjährige Zugehörigkeit zum Verein und Mitglieder und Nichtmitglieder für besondere Verdienste um den Verein.

Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft werden in den ordentlichen Jahreshauptversammlungen vorgenommen .

Ehrungen für besondere Verdienste sollen nach Möglichkeit in den ordentlichen Jahreshauptversammlungen vorgenommen werden. In Ausnahmefällen entscheidet die Vorstandschaft über den Termin dieser Ehrungen.

Für langjährige Mitgliedschaft wird nach folgenden Regelungen geehrt:

25 Jahre Mitgliedschaft-Vereinsnadel mit Bronzekranz

40 Jahre Mitgliedschaft-Vereinsnadel mit Silberkranz

50 Jahre Mitgliedschaft-Vereinsnadel mit Goldkranz

60 Jahre Mitgliedschaft-Ehrenurkunde

70 Jahre Mitgliedschaft-Vereinsplakette auf Eichenplattemit grav. Widmung.

Die Berechnung der Mitgliedschaft erfolgt ab Eintritt in den Verein.

Die Ehrung wird in dem Jahr ausgesprochen , das auf das Jahr folgt in dem der erforderliche Zeitraum erfüllt wurde.

 

Für besondere Verdienste für den Verein werden folgende Auszeichnungen verliehen:

1. Ehrennadel ( Locknadel ) in Bronze, Silber und Gold, jeweils mit Urkunde.

Der Abstand zwischen zwei Ehrungsstufen soll fünf Jahre betragen.

In Sonderfällen entscheidet der Vereinsrat.

2. Fritz-Reif-Gedächtnispokal

Diese Ehrung wird an Mitglieder verliehen.

Sie ist sowohl für besondere sportliche Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, wie auch für Leistungen bei der ehrenamtlichen Mitarbeit im Verein vorgesehen.

Die Verleihung erfolgt in der ordentlichen Mitgliederversammlung und hat eine

Verleihungsdauer von einem Jahr.

Der Name des / der Geehrten wird am Sockel mit grav. Schild festgehalten.

3. Ehrenteller mit Vereinsplakette

Diese Ehrung kann sowohl an Förderer des Vereins - natürliche und juristische

Personen - wie an Mitglieder verliehen werden, die in besonderer Weise die Arbeit

des Vereins unterstützt haben.

4. Ernennung zum "Ehrenmitglied"

Für besondere verdienstvolle ehrenamtliche Mitarbeit im Verein können Mitglieder im Rahmen einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden. Zu dieser Ehrung wird eine Urkunde überreicht.

Ehrenmitglieder sind von der Errichtung des Vereinsbeitrages befreit.

5. Ernennung zum "Ehrenvorstand"

Diese Ehrung wird analog zu 4. ausgesprochen.

Sie ist auf Vorsitzende des Vereins beschränkt.

Das Vorschlagsrecht für die Ehrungen 1,2,und 3 haben die Abteilungen, der Vereinsrat und die Vorstandschaft.

Bei Vorlage eines Parallel-Vorschlages entscheidet die Vorstandschaft.

Das Vorschlagsrecht für die Ehrungen 4. und 5. hat die Vorstandschaft. Nach Genehmigung des Vorschlags durch den Vereinsrat erfolgt die Weiterleitung an die ordentliche oder außer ordentliche Mitgliederversammlung, die dann die Ernennung beschließt.

Diese Ehrenordnung wurde in der Vereinsratsitzung vom 19.10.1998 gem. Satzung einstimmig beschlossen.

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